Sachverständiger Aurich

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gerd Holthaus, (B.A.) Aurich

Gerd Holthaus, (B.A.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Gerhard Plansky Aurich

Christian Gerhard Plansky

Bausachverständiger und Baugutachter

Esenser Postweg 133,
26607 Aurich
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Gutachter für das Maler- und Lackiererhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Aurich stehen Ihnen:

  • Herr Gerd Holthaus, (B.A.)
  • Herr Christian Gerhard Plansky
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gerd Holthaus, (B.A.), Herr Christian Gerhard Plansky, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aurich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aurich kommen bzw. sich nicht in Aurich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Aurich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Aurich ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Sowohl nach Einwohnern als auch nach der Fläche ist Aurich die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird Aurich mit rund 42.268 Einwohnern als eine selbstständige Gemeinde und als Mittelzentrum geführt. 

Bis zum heutigen Tage ist Aurich Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Das Kulturparlament Ostfrieslands hat ihren Sitz in der Stadt Aurich. Eine Industrialisierung hat sich nach und nach in Aurich nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen und damit einen Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. Aurich ist seit 2004 berechtigt zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, einmal in Hochdeutsch und einmal in Plattdeutsch. 

Zur Stadt Aurich gehören durch die Gemeindegebietsreform 1972, 21 Ortsteile die 11 Ortschaften bilden, in denen die örtlichen Belange durch Ortsräte vertreten werden. Die Gesamtfläche von 19.725 ha teilt sich wie folgt auf: 14.007 ha Landwirtschaftliche Fläche, 2.042 ha Wälder, 1.683 ha Gebäude- & Freiflächen, 975 ha Straßen & Plätze, 248 ha Betriebsflächen, 332 Flächen & andere Nutzung, 258 ha Gewässer und 90 ha Erholungsflächen. 

Die Stadt Aurich hat folgende Nachbargemeinden: 

  • Südbrookmerland (9 km), Ihlow (13 km), Großefehn (14 km)
  • Eversmeer, Neuschoo und Westerholt (15 km) 
  • Dunum (21 km), Großheide (21 km) 
  • Wiesmoor (24 km), Kreisstadt Wittmund (25 km)
  • Leer (34 km), Westerstede (52 km)
  • Oldenburg (80 km), Bremen (124 km)

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Bauamt:

Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich

Amtsgericht: 

Schloßplatz 2
26603 Aurich 

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