
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aurich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aurich kommen bzw. sich nicht in Aurich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Aurich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Aurich ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Sowohl nach Einwohnern als auch nach der Fläche ist Aurich die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird Aurich mit rund 42.268 Einwohnern als eine selbstständige Gemeinde und als Mittelzentrum geführt.
Bis zum heutigen Tage ist Aurich Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Das Kulturparlament Ostfrieslands hat ihren Sitz in der Stadt Aurich. Eine Industrialisierung hat sich nach und nach in Aurich nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen und damit einen Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. Aurich ist seit 2004 berechtigt zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, einmal in Hochdeutsch und einmal in Plattdeutsch.
Zur Stadt Aurich gehören durch die Gemeindegebietsreform 1972, 21 Ortsteile die 11 Ortschaften bilden, in denen die örtlichen Belange durch Ortsräte vertreten werden. Die Gesamtfläche von 19.725 ha teilt sich wie folgt auf: 14.007 ha Landwirtschaftliche Fläche, 2.042 ha Wälder, 1.683 ha Gebäude- & Freiflächen, 975 ha Straßen & Plätze, 248 ha Betriebsflächen, 332 Flächen & andere Nutzung, 258 ha Gewässer und 90 ha Erholungsflächen.
Die Stadt Aurich hat folgende Nachbargemeinden:
- Südbrookmerland (9 km), Ihlow (13 km), Großefehn (14 km)
- Eversmeer, Neuschoo und Westerholt (15 km)
- Dunum (21 km), Großheide (21 km)
- Wiesmoor (24 km), Kreisstadt Wittmund (25 km)
- Leer (34 km), Westerstede (52 km)
- Oldenburg (80 km), Bremen (124 km)
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Bauamt:Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich
Amtsgericht:Schloßplatz 2
26603 Aurich

