Baugutachter Aurich

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Gerd Holthaus, (B.A.) Aurich

Gerd Holthaus, (B.A.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • B.A. Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Gerhard Plansky Aurich

Christian Gerhard Plansky

Bausachverständiger und Baugutachter

Esenser Postweg 133,
26607 Aurich
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Gutachter für das Maler- und Lackiererhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Aurich stehen Ihnen:

  • Herr Gerd Holthaus, (B.A.)
  • Herr Christian Gerhard Plansky
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Gerd Holthaus, (B.A.), Herr Christian Gerhard Plansky, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aurich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aurich kommen bzw. sich nicht in Aurich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Aurich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Aurich ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Sowohl nach Einwohnern als auch nach der Fläche ist Aurich die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird Aurich mit rund 42.268 Einwohnern als eine selbstständige Gemeinde und als Mittelzentrum geführt. 

Bis zum heutigen Tage ist Aurich Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Das Kulturparlament Ostfrieslands hat ihren Sitz in der Stadt Aurich. Eine Industrialisierung hat sich nach und nach in Aurich nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen und damit einen Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. Aurich ist seit 2004 berechtigt zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, einmal in Hochdeutsch und einmal in Plattdeutsch. 

Zur Stadt Aurich gehören durch die Gemeindegebietsreform 1972, 21 Ortsteile die 11 Ortschaften bilden, in denen die örtlichen Belange durch Ortsräte vertreten werden. Die Gesamtfläche von 19.725 ha teilt sich wie folgt auf: 14.007 ha Landwirtschaftliche Fläche, 2.042 ha Wälder, 1.683 ha Gebäude- & Freiflächen, 975 ha Straßen & Plätze, 248 ha Betriebsflächen, 332 Flächen & andere Nutzung, 258 ha Gewässer und 90 ha Erholungsflächen. 

Die Stadt Aurich hat folgende Nachbargemeinden: 

  • Südbrookmerland (9 km), Ihlow (13 km), Großefehn (14 km)
  • Eversmeer, Neuschoo und Westerholt (15 km) 
  • Dunum (21 km), Großheide (21 km) 
  • Wiesmoor (24 km), Kreisstadt Wittmund (25 km)
  • Leer (34 km), Westerstede (52 km)
  • Oldenburg (80 km), Bremen (124 km)

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich

Bauamt:

Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich

Amtsgericht: 

Schloßplatz 2
26603 Aurich 

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