Übergabeprotokoll - Aurich
Worauf ist bei Ein- und Auszug zu achten?
Die Übergabe einer Mietwohnung, eines Miethauses oder einer Gewerbeimmobilie kann zwischen Mieter und Vermieter problematisch werden. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug erfordert, den IST-Zustand der Wohnung fachgerecht zu protokollieren.
Mehr Sicherheit durch unser Übergabeprotokoll
Mit unseren Übergabeprotokollen zu Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, helfen wir Ihnen, Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit unserem qualifizierten Baugutachter überprüfen wir das Mietobjekt. Werden Mängel festgestellt, vermerkt unser Bausachverständiger diese sorgfältig im Übergabeprotokoll und dokumentiert sie zusätzlich mit Fotos.
Übergabeprotokoll beim Hauskauf oder Hausverkauf
Auch beim Hauskauf / Hausverkauf ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll bedeutend. Neben der Zustandsdokumentation der Immobilie vermerkt unser erfahrener Baugutachter ebenso die Ausstattungsmängel. Sollten später Streitigkeiten drohen, können Sie mit unserem unabhängigen Übergabeprotokoll Ihre Forderungen einfach durchsetzen.
-
Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz. - Umfangreiche Bestandsaufnahme
Unser Bausachverständiger prüft Raum für Raum, welche Schäden vorliegen - Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation
Der IST- Zustand des Mietobjektes wird in Form eines Übergabeprotokolls bei Ein- / Auszug festgehalten. - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.
- Gemeinsame Objektbesichtigung
-
Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie einem Übergabeprotokoll.Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
-
Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
-
Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
-
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
-
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aurich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aurich kommen bzw. sich nicht in Aurich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Aurich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Aurich ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Sowohl nach Einwohnern als auch nach der Fläche ist Aurich die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird Aurich mit rund 42.268 Einwohnern als eine selbstständige Gemeinde und als Mittelzentrum geführt.
Bis zum heutigen Tage ist Aurich Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Das Kulturparlament Ostfrieslands hat ihren Sitz in der Stadt Aurich. Eine Industrialisierung hat sich nach und nach in Aurich nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen und damit einen Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. Aurich ist seit 2004 berechtigt zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, einmal in Hochdeutsch und einmal in Plattdeutsch.
Zur Stadt Aurich gehören durch die Gemeindegebietsreform 1972, 21 Ortsteile die 11 Ortschaften bilden, in denen die örtlichen Belange durch Ortsräte vertreten werden. Die Gesamtfläche von 19.725 ha teilt sich wie folgt auf: 14.007 ha Landwirtschaftliche Fläche, 2.042 ha Wälder, 1.683 ha Gebäude- & Freiflächen, 975 ha Straßen & Plätze, 248 ha Betriebsflächen, 332 Flächen & andere Nutzung, 258 ha Gewässer und 90 ha Erholungsflächen.
Die Stadt Aurich hat folgende Nachbargemeinden:
- Südbrookmerland (9 km), Ihlow (13 km), Großefehn (14 km)
- Eversmeer, Neuschoo und Westerholt (15 km)
- Dunum (21 km), Großheide (21 km)
- Wiesmoor (24 km), Kreisstadt Wittmund (25 km)
- Leer (34 km), Westerstede (52 km)
- Oldenburg (80 km), Bremen (124 km)
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Bauamt:Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich
Amtsgericht:Schloßplatz 2
26603 Aurich