Ihre Vorteile
Tragwerksplanung für Neubau, Umbau und Anbau
Statische Berechnungen für Hausbau, Erweiterungen oder Modernisierungen – damit Ihr Projekt stabil und genehmigungsfähig ist.
Standsicherheitsnachweise durch qualifizierte Tragwerksplaner (Statiker)
Berechnung aller tragenden Bauteile nach aktuellen Baunormen (z. B. DIN/Eurocode) für maximale Sicherheit.
Gutachten bei Rissen und Tragwerksschäden
Unsere Experten begutachten Setzungsrisse, Durchbiegungen oder andere Bauschäden, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können.
Erfahrene Statiker – bundesweit für Sie vor Ort
Bundesweit Bauingenieure für Statik (Ingenieurbüro für Tragwerksplanung) – auch in Ihrer Nähe, schnelle Terminvergabe.
Wann und warum braucht man einen Statiker?
Ein Statiker wird immer dann benötigt, wenn Stabilität oder Tragfähigkeit eines Bauwerks nachzuweisen oder zu prüfen ist. Typische Fälle:
- Hausbau (Neubau): Für den Bauantrag sind in der Regel bautechnische Nachweise der Standsicherheit erforderlich. Je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse müssen diese Nachweise von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt werden. Der Statiker plant das Tragwerk vom Fundament bis zum Dachstuhl und stellt sicher, dass alle Bauteile ausreichend dimensioniert sind. So hält Ihr Neubau die erforderlichen Belastungen aus und bleibt langfristig standsicher.
- Umbau oder Anbau: Beim Entfernen tragender Wände, bei neuen Öffnungen, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen ist eine Neuberechnung der Stabilität erforderlich. Der Tragwerksplaner prüft Zusatzlasten und gibt Empfehlungen, damit Umbauten und Erweiterungen standsicher ausgeführt werden – etwa damit ein Wanddurchbruch nicht zu Deckendurchbiegungen oder Folgeschäden führt.
- Altbau-Sanierung und Modernisierung: In älteren Gebäuden können Materialermüdung oder Setzungen die Tragfähigkeit beeinflussen. Teilweise übernehmen ursprünglich nichttragende Wände eine tragende Funktion – erkennbar an neuen Rissen im Mauerwerk. Ein Statik-Check bewertet Holzbalkendecken, Dachstuhl, Fundamente etc. und empfiehlt ggf. Verstärkungen, damit das sanierte Haus sicher und normgerecht genutzt werden kann.
- Immobilienkauf: Hauskäufer erhalten durch eine bautechnische Begutachtung Klarheit über Tragstruktur und mögliche Statikprobleme – besonders hilfreich bei geplanten Umbauten oder sichtbaren Rissen.
- Risse oder akute Bauschäden am Tragwerk: Bei Setzungsrissen, abgesackten Fundamenten, verformten Balken/Stützen oder Korrosion prüft der Statiker als Sachverständiger für Statik, wie stark das Bauwerk beeinträchtigt ist und welche Maßnahmen nötig sind (z. B. Abstützungen, Verstärkungen, Teilerneuerungen). Standsicherheit dient dem Schutz von Leib und Leben; rasches Handeln ist entscheidend. Unsere Statik-Gutachten liefern eine objektive Bewertung und konkrete Handlungsempfehlungen.
Kurz gesagt: Immer wenn Standsicherheit nachzuweisen oder zu prüfen ist – vorbeugend beim Bauvorhaben oder nachträglich am Bestand –, ist der Tragwerksplaner/Statiker Ihr Partner. Tragwerksplanung und statische Gutachten sorgen dafür, dass Konstruktionen sicher und dauerhaft sind. Unsere Bauingenieure für Statik helfen, Risiken früh zu erkennen und teure Überraschungen zu vermeiden.

Warum professionelle Tragwerksplanung so wichtig ist
- Sicherheit für Menschen und Gebäude: Ein statisch einwandfreies Gebäude schützt Bewohner und Nutzer. Frühzeitige Tragwerksplanung und Überprüfung verhindern Schäden – vom Rissbild bis zur Einsturzgefahr im Extremfall.
- Recht & Versicherung: Die Standsicherheit ist bauordnungsrechtlich gefordert; die konkreten Pflichten hängen von Bundesland und Gebäudeklasse ab. Mit qualifiziert erstellten Nachweisen erfüllen Sie die Anforderungen für Genehmigung und Ausführung – und sichern Ihren Versicherungsschutz im Schadenfall.
- Wirtschaftlichkeit: Optimierte Konstruktionen sind tragfähig, aber nicht überdimensioniert – das spart Material- und Folgekosten und vermeidet teure Korrekturen auf der Baustelle.
- Fachwissen & Erfahrung: Unsere Tragwerksplaner/Statiker beherrschen aktuelle Normen, Nachweisverfahren und Materialien, lösen komplexe Detailfragen (z. B. Baugrund, Nachbarschutz) und begleiten bei Bedarf die baubegleitende Qualitätssicherung.
Tragwerksplanung – auch in Ihrer Nähe
Unsere Statiker sind qualifizierte Bauingenieure, die die nötigen Berechtigungen erfüllen, um statische Berechnungen und Gutachten offiziell durchzuführen (z. B. Eintrag in die Liste der qualifizierten Tragwerksplaner des jeweiligen Bundeslandes). Viele sind zusätzlich als Sachverständige bestellt oder zertifiziert. So erhalten Sie bundesweit fachgerechte Tragwerksplanung nach aktuellen Standards
Häufige Fragen (FAQ)
Benötige ich einen Statiker beim Hausbau?
In der Regel ja. Für Wohngebäude sind Standsicherheitsnachweise erforderlich; die Pflicht zur Einschaltung eines qualifizierten Tragwerksplaners und mögliche Prüfpflichten hängen von Landesbauordnung und Gebäudeklasse ab. Für einfachere Wohngebäude (GK 1–2) bestehen in vielen Ländern Erleichterungen, die Nachweise der Standsicherheit bleiben jedoch erforderlich.
Kann mein Architekt die Statik übernehmen?
Ja, wenn die Qualifikation vorliegt. Architekten können die Statik übernehmen, sofern sie als qualifizierte Tragwerksplaner eingetragen sind. Andernfalls arbeitet der Architekt mit einem Tragwerksplaner/Statiker zusammen.
Was passiert, wenn die Statik nicht stimmt?
Die Folgen können gravierend sein. Sichtbare Risse, Durchbiegungen oder Verformungen sind Warnzeichen; unbehandelt können sie die Tragfähigkeit weiter reduzieren. Ein Statiker klärt Ursachen und empfiehlt Sicherungs- und Verstärkungsmaßnahmen. Frühzeitige Prüfung spart Risiken und Kosten.
Ist ein Prüfstatiker notwendig?
Kommt auf Land und Vorhaben an. Die Prüfpflicht (unabhängiger Prüfingenieur/Prüfsachverständiger) ist länder- und gebäudeklassenabhängig. In NRW z.B. sind Wohngebäude der GK 1–2 häufig prüffrei; in Bayern gelten seit 01.01.2025 geänderte Regelungen mit Erleichterungen bei bestimmten Vorhaben. Ihr Tragwerksplaner informiert, ob eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Aurich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Aurich kommen bzw. sich nicht in Aurich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Aurich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Aurich ist die Kreisstadt des Landkreises Aurich in Ostfriesland im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Sowohl nach Einwohnern als auch nach der Fläche ist Aurich die zweitgrößte Stadt Ostfrieslands. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird Aurich mit rund 42.268 Einwohnern als eine selbstständige Gemeinde und als Mittelzentrum geführt.
Bis zum heutigen Tage ist Aurich Sitz zahlreicher Behörden, darunter auch Bundes- und Landesbehörden. Das Kulturparlament Ostfrieslands hat ihren Sitz in der Stadt Aurich. Eine Industrialisierung hat sich nach und nach in Aurich nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen und damit einen Wandel weg von einer reinen Beamtenstadt. Aurich ist seit 2004 berechtigt zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, einmal in Hochdeutsch und einmal in Plattdeutsch.
Zur Stadt Aurich gehören durch die Gemeindegebietsreform 1972, 21 Ortsteile die 11 Ortschaften bilden, in denen die örtlichen Belange durch Ortsräte vertreten werden. Die Gesamtfläche von 19.725 ha teilt sich wie folgt auf: 14.007 ha Landwirtschaftliche Fläche, 2.042 ha Wälder, 1.683 ha Gebäude- & Freiflächen, 975 ha Straßen & Plätze, 248 ha Betriebsflächen, 332 Flächen & andere Nutzung, 258 ha Gewässer und 90 ha Erholungsflächen.
Die Stadt Aurich hat folgende Nachbargemeinden:
- Südbrookmerland (9 km), Ihlow (13 km), Großefehn (14 km)
- Eversmeer, Neuschoo und Westerholt (15 km)
- Dunum (21 km), Großheide (21 km)
- Wiesmoor (24 km), Kreisstadt Wittmund (25 km)
- Leer (34 km), Westerstede (52 km)
- Oldenburg (80 km), Bremen (124 km)
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Bürgermeister-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
Bauamt:Kirchdorfer Str. 7 – 9
26603 Aurich
Amtsgericht:Schloßplatz 2
26603 AurichUnsere Dienstleistung Statiker - Tragwerksplanung & Statikgutachten bieten wir u.a. auch hier an:
- Aurich
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- Wittmund
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